Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Grenzchroniken

§1 Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung Grenzen möglichen Belangen.

§2 Als Teilnehmer gelten alle natürlichen Personen, welche an dem Live-Rollenspiel: Grenzen als Spieler (SC), Nicht-Spieler- Charaktere (NSC) oder als Spielleiterhilfen (SL) teilnehmen. Sie werden im Folgenden, unabhängig von ihrem Geschlecht, als Teilnehmer bezeichnet.

§3 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Teilnehmer seinen Spielbeitrag bezahlt hat und dies von Seiten des Veranstalters bestätigt wurde. Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und der "Orga Grenzchroniken" zustande.

§4 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

§5 Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung auf Anmeldungen von Teilnehmern ohne das Nennen von Gründen nicht einzutreten.

§6 Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne die Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages von der Veranstaltung auszuschliessen.

§7 Bei freiwilligem Rücktritt, Verhinderung, Krankheit oder anderen Gründen, welche eine Teilnahme von Seiten des Teilnehmers an der Veranstaltung verhindern, besteht kein Recht des Teilnehmers auf eine Rückerstattung des Spielbeitrages.

§8 Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Er ist sich der möglichen Verletzungsrisiken (wie Stürze im Gelände oder Verletzungen während Kampfhandlungen) bei der Teilnahme an einem Live-Rollenspiel bewusst.

§9 Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern ausserhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten und das Betreten von gefährlichem Gelände in der Dunkelheit.

§10 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter lehnt insbesondere die Haftung für Kosten und Schäden ab, welche im Zusammenhang oder als Folge von körperlichen Verletzungen entstehen können.

§11 Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

§12 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Waffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

§13 Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen nach Schweizer Gesetzgebung unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

§14 Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

§15 Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Spielbeitrages hat.

§16 Die Haftpflichtversicherung der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche von Teilnehmern verursacht werden. Die Teilnehmer sind für den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung selber verantwortlich.

§17 Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.